Gründung als Freiberufler: Unterschiede zur gewerblichen Tätigkeit & Tipps für den Start
Wer sich selbstständig machen möchte, steht oft gleich zu Beginn vor einer entscheidenden Frage:
Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Diese Unterscheidung ist nicht nur formell wichtig, sondern beeinflusst Steuern, Buchführung, Behördenwege und Fördermöglichkeiten.
In diesem Artikel erfährst du,
- was eine freiberufliche Tätigkeit genau ist,
- worin der Unterschied zum Gewerbe liegt,
- wie du dich als Freiberufler anmeldest,
- und warum ein Coaching dich vor typischen Fehlern bewahren kann.
Was ist eine freiberufliche Tätigkeit?
Freiberufler*innen sind Personen, die selbstständig eigenverantwortliche Dienstleistungen auf Basis ihrer fachlichen Qualifikation oder kreativen Begabung erbringen.
Typische Beispiele:
- Ärztinnen, Therapeutinnen, Heilpraktiker*innen
- Rechtsanwältinnen, Steuerberaterinnen
- Designerinnen, Journalistinnen, Coaches
- Ingenieurinnen, Architektinnen, Übersetzer*innen
Die gesetzliche Grundlage steht in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG).
Eine Tätigkeit gilt also als freiberuflich, wenn sie „höherer Bildung“ oder „künstlerischer Eigenleistung“ entspringt – nicht aus Handel, Produktion oder Organisation von Fremdleistungen.
Unterschied: Freiberuflich vs. gewerblich
Freiberufliche Tätigkeit
Eine freiberufliche Tätigkeit ist eine selbstständige, persönliche und eigenverantwortliche Arbeit, die auf besonderer fachlicher Qualifikation oder künstlerischer Begabung beruht.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG).
Typische freiberufliche Berufe sind Ärztinnen und Therapeuten, Rechtsanwältinnen, Architektinnen, Ingenieure, Künstlerinnen, Designerinnen, Journalistinnen, Coaches oder andere beratende Tätigkeiten.
Die Anmeldung erfolgt nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt. Dort wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt (z. B. über das ELSTER-Portal). Das Finanzamt prüft dann, ob die Tätigkeit tatsächlich als freiberuflich anerkannt wird.
Freiberuflerinnen zahlen Einkommensteuer und – falls sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen – auch Umsatzsteuer. Eine Gewerbesteuer entfällt.
In der Regel genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Buchführung, und es ist kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.
Eine Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer gibt es nicht.
Je nach Beruf können aber berufsständische Kammern relevant sein, z. B. die Ärztekammer, Architektenkammer oder Rechtsanwaltskammer.
Versicherungspflichten bestehen ebenfalls je nach Beruf: Lehrende, Künstlerinnen und Publizistinnen können beispielsweise rentenversicherungspflichtig sein oder über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert werden.
Zu den Vorteilen zählen die einfache Buchführung, der Wegfall der Gewerbesteuer und die hohe Flexibilität.
Herausfordernd ist dagegen oft die klare Abgrenzung zum Gewerbe – insbesondere bei Mischformen wie Designerinnen, Beraterinnen oder Coaches.
Gewerbliche Tätigkeit
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn jemand selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, produziert oder Dienstleistungen organisiert, die nicht unter die freien Berufe fallen.
Rechtsgrundlage ist hier § 15 Einkommensteuergesetz (EStG).
Typische gewerbliche Tätigkeiten sind Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, Online-Shops, Agenturen oder produzierende Betriebe.
Gewerbetreibende müssen ihr Unternehmen beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde anmelden.
Nach der Anmeldung werden automatisch das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer informiert.
Das Finanzamt vergibt dann eine Steuernummer für die gewerbliche Tätigkeit.
Im Gegensatz zu Freiberuflerinnen zahlen Gewerbetreibende Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer (ab einem Freibetrag von 24.500 €).
Auch bei der Buchführung gelten strengere Vorgaben:
Bis zu bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus, danach ist eine doppelte Buchführung vorgeschrieben.
Eine Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer ist Pflicht.
Versicherungspflichten bestehen nicht automatisch, sind aber dringend empfohlen (z. B. für Altersvorsorge, Betriebshaftpflicht, Krankenversicherung).
Vorteile einer gewerblichen Tätigkeit sind die Skalierbarkeit und der Aufbau von Strukturen – etwa durch Mitarbeiter, Ladenlokal oder Online-Shop. Dafür ist der Verwaltungsaufwand höher, und es gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen, etwa zur Preisangabenverordnung, zu Impressumspflichten oder zu AGB.
Kurz gesagt:
Freiberufler*innen arbeiten persönlich, fachlich und unabhängig – Gewerbetreibende organisieren ein Unternehmen mit Angestellten, Waren oder Produktion.
Wie läuft die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ab?
Der Start ist einfacher, als viele denken.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Tätigkeit prüfen: Geh sicher, dass deine Tätigkeit laut § 18 EStG als freiberuflich gilt.
- Finanzamt informieren:
- Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ (online über ELSTER).
- Wähle dort „freiberufliche Tätigkeit“ aus.
- Steuernummer beantragen:
Du bekommst eine neue Steuernummer für deine Selbstständigkeit. - Umsatzsteuerregelung wählen:
Prüfe, ob du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen möchtest. - Berufsrechtliche Pflichten:
Bei manchen Berufen (z. B. Heilberufe, Architekt*innen) sind Kammermitgliedschaften oder Nachweise erforderlich. - Konto & Buchhaltung einrichten:
Trenne private und berufliche Finanzen – Tools wie Lexoffice oder Qonto helfen beim Überblick.
Welche Vorteile hat die freiberufliche Gründung?
Freiberufler genießen einige steuerliche und organisatorische Vorteile:
- Keine Gewerbesteuerpflicht
- Kein Eintrag ins Handelsregister nötig
- Einfachere Buchhaltung
- Mehr persönliche Gestaltungsspielräume
- Hohe Glaubwürdigkeit bei Kund*innen durch Fachkompetenz
Aber: Diese Freiheit bringt Verantwortung mit sich – du bist allein verantwortlich für Finanzen, Akquise und Selbstmanagement.
Was tun, wenn du zwischen beiden Kategorien liegst?
Manche Tätigkeiten sind Grenzfälle – zum Beispiel Designerinnen, Coaches oder Beraterinnen.
Hier entscheidet das Finanzamt individuell.
Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird:
Lass dich professionell beraten – oder nutze ein AVGS-gefördertes Gründercoaching, um deine rechtliche und steuerliche Einordnung sauber zu klären.
Ein solches Coaching hilft dir auch,
- den Businessplan richtig aufzubauen,
- Fördermittel zu nutzen,
- und den Start strukturiert anzugehen
Tipp: Ich unterstütze Gründer*innen genau bei diesem Schritt – von der Positionierung bis zur Finanzplanung.
Coaching-Tipp: Erfolgreich freiberuflich starten
Gerade für Soloselbstständige ist ein klarer Plan entscheidend.
In einem individuellen Gründercoaching lernst du:
- wie du deine Leistung verkaufbar machst,
- wie du deine Preise richtig kalkulierst,
- welche Versicherungen sinnvoll sind,
- und wie du dein Business langfristig stabil führst.
Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kannst du mit einem AVGS-Gutschein sogar eine 100 % Förderung für dieses Coaching erhalten.

